In der Begründung bezeichnet die Linksfraktion die Sonderabgabe auf Boni als erforderlich, um die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise und Hauptnutznießer der staatlichen Rettungsprogramme an deren Kosten zu beteiligen. ”Eine Sonderabgabe rechtfertigt sich dadurch, dass die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher stehen muss als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und –zahler. Dies ist hier zweifellos gegeben“, schreibt die Fraktion. Zugleich werde damit ein einheitlicheres Vorgehen zur Überwindung der Krise unterstützt und dem gegenseitigen Ausspielen der nationalen Regierungen in der EU durch die Finanzmarktbranche ein Riegel vorgeschoben. Die Abgabe soll befristet erhoben werden, da eine Regulierung der Vergütungssysteme in der Finanzbranche noch ausstehe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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