Berlin: (hib/BOB/HIL) 2008 sind
”mehrere Beschränkungsmaßnahmen“ durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen
Abschirmdienst und eine durch den Bundesnachrichtendienst beantragt
und genehmigt worden. Das geht aus einem Bericht des
Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor, der jetzt als
Unterrichtung (
17/549) vorliegt. Insgesamt sei die Zahl der
Beschränkungsmaßnahmen 2008 von 54 im ersten Halbjahr
auf 56 im zweiten Halbjahr gestiegen. Die Zahlen setzten sich
jeweils aus den noch andauernden Verfahren aus dem vorangegangen
Berichtszeitraum und den im aktuellen Berichtszeitraum neu
beantragten Maßnahmen zusammen, so das Parlamentarische
Kontrollgremium.
Die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
ist dann zulässig, wenn schwere Straftaten – wie etwa
Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit und
der Landesverteidigung – zu befürchten sind. Die
Beschränkungen des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses
dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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