In der Begründung ihres Antrags schreiben die Abgeordneten, angesichts der Finanz-, Klima- und Hungerkrise müsse der Finanzsektor ökologisch, ethisch und sozial neu aufgestellt werden. Damit diese Kriterien bei der Anlageentscheidung überhaupt berücksichtigt werden könnten, müsse es eine Berichtspflicht der Unternehmen zu Klima- und Umweltindikatoren geben. Die heutigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte der großen Publikumsgesellschaften würden ”allerdings eher als Marketinginstrument genutzt, um nach außen als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen wahrgenommen zu werden“, kritisiert die Fraktion. Die Abgeordneten weisen außerdem darauf hin, dass es Nachfrage in diesem Bereich gebe, wie der Boom bei den auf Nachhaltigkeit spezialisierten Banken zeige. ”Die Bereitschaft der Menschen, bei der Geldanlage ökologische, soziale und ethische Kriterien zu berücksichtigen, ist größer als der derzeitige Marktanteil solcher Produkte in Deutschland von unter 1 Prozent. In Großbritannien sind es 22,5 %“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Öffentlichen Banken komme bei der Neugestaltung der Finanzmärkte eine besondere Bedeutung zu, heißt es in dem Antrag. Nur als Vorreiter für eine Ausrichtung der Finanzmärkte am Gemeinwohl habe der öffentliche Finanzsektor eine Daseinsberechtigung. ”Sparkassen, Landesbanken und andere öffentlich-rechtliche Finanzinstitute müssen daher Produkte, Beratung, ja ihre gesamte Geschäftspolitik konsequent an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien ausrichten“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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