Berlin: (hib/HLE/LEU) Der Bundesrat
bezweifelt die Angaben der Bundesregierung zu den Mehrkosten der
Kommunen, die diesen durch die Anhebung der Freibeträge
für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende von derzeit 250 auf künftig 750 Euro
entstehen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (
17/814) vorgelegten Stellungnahme des
Bundesrates zum Entwurf des
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes (
17/507) vermissen die Länder
”nachvollziehbare und transparente Aussagen zu den
finanziellen Auswirkungen sowie zu einem Kostenausgleich“.
Insbesondere ”bestehen erhebliche Zweifel, was die zu
erwartenden Mehrbelastungen für die Kommunen anbelangt“,
heißt es in der Stellungnahme. In dem Gesetzentwurf
würden die Mehrkosten der Kommunen mit jährlich 80 bis 90
Millionen Euro angegeben. Diese Summe müsse schlüssig
begründet werden, fordert der Bundesrat.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Regierung, die
Anhebung der Freibeträge könne dazu führen, dass
zusätzliche Bedarfsgemeinschaften hilfebedürftig werden.
Eine genaue Schätzung der Zahl sei nicht möglich. Eine
überproportionale Belastung der Kommunen sei aber
unwahrscheinlich.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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