Allerdings gelte es, das mögliche Konkurrenzverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu klären, teilte eine Regierungsvertreterin mit. Das Gesetz zum Beitritt müsse darüber hinaus von der EU als auch vom Europarat einstimmig ratifiziert werden, erläuterte sie. Unverzichtbar ist aus Sicht der Bundesregierung ein EU-Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch dessen Finanzierung sei noch zu regeln. Die SPD griff diesen Aspekt auf: Angesicht der Lasten, die der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof zu schultern hätte, müsse dringend über dessen finanzielle Ausstattung geredet und entschieden werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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