Ein ”nationaler Mindestlohnrat“, solle die Modalitäten bei der Einführung und der jährlichen Anpassungen des Mindestlohns bestimmen. Ernannt würden dessen Mitglieder auf Vorschlag der Tarifparteien, der Rat sollte paritätisch besetzt (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Wissenschaft) und nach Geschlecht quotiert sein, heißt es weiter. Um ”eine wirksame Durchsetzung des Mindestlohnes in der Praxis zu ermöglichen, werden Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verstößen festgelegt und ein Verbandsklagerecht eingeführt“, schreibt die Fraktion.
Es sei nicht hinzunehmen, dass heute jeder fünfte Beschäftigte einer Niedriglohnbeschäftigung nachgehe, begründet Die Linke ihren Antrag. Wer Vollzeit arbeite, müsse mindestens einen existenzsichernden Lohn erhalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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