Zur Begründung heißt es, Selbstständige würden in der GKV als freiwillig Versicherte geführt. Bei der Festsetzung ihres Beitrags werde ein Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro angenommen. Dies solle ausschließen, dass sich gut verdienende Unternehmer für die Krankenversicherung ”arm rechnen“ könnten. Diese Regelung werde jedoch der wirtschaftlichen Lage von Solo-Selbstständigen nicht gerecht, schreibt Die Linke. Solo-Selbstständige erreichten oft weniger als 1.277,50 Euro an Einkommen, das im Fünften Sozialgesetzbuch als Mindesteinkommen für Selbstständige angenommen werde und zu einem Mindestbeitragssatz von 190 Euro führe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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