Die Neuverschuldung des Bundes soll jetzt 80,2 Milliarden Euro betragen, nachdem im Regierungsentwurf noch eine Nettokreditaufnahme von 85,8 Milliarden Euro vorgesehen war. Die ”strukturelle Nettokreditaufnahme“ wird mit 66,593 Milliarden Euro angegeben. Die Steuereinnahmen sollen mit 211,887 Milliarden Euro unverändert bleiben, während der Ansatz der Sonstigen Einnahmen um 300 Millionen Euro auf 27,41 Milliarden Euro zurückgenommen wurde. Die Investitionen wurden vom Haushaltsausschuss um 398 Millionen Euro gekürzt und betragen jetzt 28,293 Milliarden Euro.
Die größten Kürzungen bei den Ausgaben erfolgten im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit 3,625 Milliarden Euro. Allein der Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit soll um 3,2 Milliarden Euro sinken. Die Gesamtausgaben des Arbeitsministeriums verringern sich damit von 146,822 auf 143,197 Milliarden Euro. Die Ausgaben für die Bundesschuld (Einzelplan 60) wurden um 1,567 Milliarden Euro gekürzt. Für den Schuldendienst sollen jetzt statt 40,426 Milliarden (Regierungsentwurf) 38,859 Milliarden Euro ausgegeben werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erhält 189 Millionen Euro zusätzlich, während der Haushaltsauschuss beim Wirtschaftministerium 161 Millionen Euro kürzte.
Bei den Verpflichtungsermächtigungen gab es Aufstockungen in den Etats des Verkehrsministeriums (385 Millionen Euro), des Finanzministeriums (285 Millionen Euro) und des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (110 Millionen Euro).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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