Dabei bedeute ”Strukturierung in diesem Sinne“ vor allem, dass die ”Größenordnung der Wirtschafts- und Arbeitsmigration von der Größenordnung der erfolgten Rückkehr ausreisepflichtiger ghanaischer Staatsbürger abhängt“, erläutert die Regierung. Die Aufenthaltsdauer, für die Aufenthaltstitel erstmalig erteilt werden, solle maximal zwei Jahre betragen. Die Einzelheiten, insbesondere die Wirtschaftssektoren und Berufsgruppen, für die eine solche Wirtschafts- und Arbeitsmigration zugelassen werden soll, sowie entsprechende Zulassungszahlen sollten nach Abschluss des Rahmenabkommens geregelt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Sebastian Hille, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika
Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein