Berlin: (hib/BOB/JOH) Zu
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter
Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien hat die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erneut eine Kleine Anfrage (
17/851) vorgelegt, da sie ihre letzte Anfrage (
17/377) inhaltlich nicht beantwortet sieht.
Ihrer Meinung nach genügt der in der Antwort der
Bundesregierung (
17/427) enthaltene Hinweis auf die vereinbarte
Vertraulichkeit in der Sache nicht, um eine ”Nichtinformation
des Parlaments“ zu rechtfertigen. Die Begründung halte
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen nicht stand. Die Grünen betonen,
die Regierung sei – mit wenigen Ausnahmen -
grundsätzlich verpflichtet, parlamentarische Anfragen zu
beantworten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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