Ferner schreibt die Bundesregierung, dass sie besonderen Wert darauf lege, dass ”durch günstige ausländerrechtliche Bestimmungen die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb“ verbessert und gestärkt werde. Die Bedingungen zum Aufenthalt und zur Beschäftigung in Wissenschaft und Forschung in Deutschland würden dazu kontinuierlich erleichtert. Erfahrungen hätten bereits gezeigt, dass diese neuen Regelungen ”bei der Gewinnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland aktiv genutzt werden“.
Gefragt nach ihrem Verständnis des Begriffs ”Wissenschaftsfreiheit“, antwortet die Regierung: ”Ein entsprechender Definitionsbedarf besteht nicht.“ Der Begriff solle aber verdeutlichen, ”dass das deutsche Wissenschaftssystem mehr Autonomie, mehr Spielraum und mehr eigene Verantwortung braucht, um die Attraktivität Deutschlands im internationalen Wettbewerb der Wissenschaftssysteme zu steigern“. Dazu gehöre im Hinblick auf die”Unterrepräsentanz von Frauen in Wissenschaft und Forschung“, die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie zu verbessern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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