Berlin: (hib/MPI/BOB) Die SPD-Fraktion
thematisiert in einer Großen Anfrage (
17/865) die Einführung einer Kopfpauschale
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insgesamt umfasst
die Drucksache 28 Fragen. Unter anderem interessiert die
Abgeordneten, wie viele GKV-Versicherte in den vergangenen beiden
Jahren mit einer Kopfpauschale mehr bezahlt hätten als bei der
derzeitigen Finanzierung über einkommensabhängige
Beiträge. Die Parlamentarier fragen zudem, welche Summe in den
Jahren 2008 und 2009 jeweils für den Sozialausgleich notwendig
gewesen wäre und wie dies über eine Änderung des
Einkommensteuertarif oder die Umsatzsteuer zu finanzieren gewesen
wäre. Ferner erkundigen sie sich, ob der
Gesamtversichertenbeitrag künftig im Rahmen des Quellenabzugs
wie bisher direkt vom Gehalt, der Rente beziehungsweise durch die
Bundesagentur für Arbeit abgeführt wird.
Anders als Kleine Anfragen werden Große Anfragen nicht nur
schriftlich von der Bundesregierung beantwortet, sondern im Plenum
debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion
verlangt wird. Die Bundesregierung strebt mit der schrittweisen
Einführung einer Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie
eine Reform der GKV-Finanzierung an. Sie hat dazu Kommission mit
acht Bundesministern eingesetzt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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