vor, in Südafrika von 1948 bis 1994 staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die Lieferung von ihnen hergestellter Güter unterstützt zu haben.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung in Zukunft beabsichtige, sich bei allen Klagen gegen deutsche Unternehmen im Ausland einzuschalten, schreibt diese: ”Die Bundesregierung äußert sich gegenüber ausländischen Gerichten nur in Ausnahmefällen zu einem laufenden Verfahren, wie in diesem Falle zur Wahrung der deutschen Gerichtshoheit.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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