Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass Bürger anderer EU-Staaten mit Wohnsitz in Deutschland bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht hätten, während Ausländern aus Drittstaaten dieses Recht bislang nicht eingeräumt worden sei. Durch dieses ”Demokratiedefizit“ dürften Millionen Menschen ”nicht dort wählen, wo sie leben“. In Stadtteilen mit hohem Ausländeranteil entstünden so ”‘demokratiefreie‘ Zonen“, in denen die Mehrheit zur Minderheit werde.
Auch entspreche es nicht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und dem ”neuen integrationspolitischen, überparteilichen Konsens“, wenn
”EU-Bürger, die seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind, bei Kommunalwahlen wählen dürfen und Drittstaatsangehörige, die seit vierzig Jahren in Deutschland wohnen, nicht wählen dürfen“. Die Fraktion will daher im Grundgesetz festschreiben, dass auch Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats und ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden ”nach Maßgabe des Landesrechts wahlberechtigt und wählbar“ sind.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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