Zuvor hatten Redner aller Oppositionsfraktionen die Verfahrensweise der Bundesregierung bei der Definition und der rechtlichen Umsetzung der Extraleistungen im Hartz-IV-Bezug kritisiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 muss der Staat Hartz-IV-Empfängern ab sofort zusätzliches Geld bei atypischen, laufenden Belastungen zur Verfügung stellen. Die Härtefall-Regelung werde nun gesetzestechnisch an das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates angekoppelt, kündigte der Vertreter der Bundesregierung an. Das Gesetz wird federführend im Haushaltsausschuss beraten. Der erste Versuch, die neuen Paragrafen über eine Ankoppelung an das inzwischen bereits verabschiedete Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz in Kraft zu setzten, seien gescheitert, weil die SPD auf eine Anhörung bestanden hatte, erläuterte der Vertreter der Bundesregierung. Er sprach sich erneut gegen ein eigenständiges Gesetz zur Regelung dieses Sachverhaltes aus, da dies zu lange dauere. Vorläufig würden entsprechend den Vorgaben aus Karlsruhe Härtefälle entsprechend einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 17. Februar 2010 geregelt.
Die SPD-Fraktion kritisierte, dass die Anhörung zu den Härtefällen nicht im zuständigen Fachausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden werde. Zudem bezeichnete sie die Vier-Punkte-Liste der BA als ”überhaupt nicht ausreichend“. Unverständlich war den Vertretern der SPD, dass etwa Brillen oder auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente für chronisch Kranke nicht als ”laufende, atypische Bedarfe“ anerkannt werden sollen. Auch nach Meinung der Linksfraktion hätte die Federführung für die Gesetzgebung ”sach- und fachgerecht“ beim Ausschuss für Arbeit und Soziales liegen müssen. Die definierten Härtefälle seien auch ”bei Weitem nicht ausreichend“. Die Linke regte an, spezielle Lösungen für privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger, für Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Diabetes zu suchen.
Wie die beiden anderen Oppositionsfraktionen kritisierten auch Bündnis 90/Die Grünen die verfahrenstechnische Vorgehensweise der Regierung und wiesen auf die Probleme hin, die Positiv- und Negativlisten mit sich brächten. Warum etwa der Bedarf an Kleidung in Übergrößen ausgeschlossen werden solle, sei nicht nachvollziehbar. Natürlich sei es ”heikel“, zu definieren, was ”atypisch und was typisch“ ist, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion, aber es gebe ”keine anderen Möglichkeit“. Zudem wies er darauf hin, dass die Liste ”nicht abschließend“ sei, begrüßte die geplante Anhörung und versicherte in Richtung der Oppositionsbänke, die ”Dinge, die sie ansprechen, ernst zunehmen“. Der Vertreter der Bundesregierung sagte zum Thema Brillen, dass eine Sehbehinderung zwar täglich da sei, aber eine neue Brille nicht täglich angeschafft werden müsse. Wenn jemand dafür keine Mittel habe, gebe es die Möglichkeit eines Darlehens. Er betonte ebenfalls, dass der Katalog über die Härtefälle nicht abschließend sei, zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gebe es bisher weder positive noch negative Äußerungen.
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