Berlin: (hib/MIK/LEU) Die Bundesregierung
soll die Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen
streichen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (
17/1148), der am Donnerstag im Bundestag
beraten wird. Danach soll die Bundesregierung ihre Ankündigung
aus dem Koalitionsvertrag, den Stadtumbau in den neuen
Bundesländern nicht durch ungelöste Altschulden der
Wohnungsunternehmen zu gefährden, umsetzen und die notwendigen
Schritte zur Lösung der Altschuldenproblematik noch in diesem
Jahr einleiten. Die auf der Bundesebene bestehenden Hemmnisse
für eine erfolgreiche Fortführung des
Förderprogramms Stadtumbau Ost sollen schnellstmöglich
beseitigt werden, heißt es weiter. Ziel sei die
vollständige Entlastung aller von Altschulden betroffenen
Wohnungsunternehmen unter der Bedingung, dass die
Wohnungsunternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren
nach der Entschuldung die Nettokaltmiete nicht erhöhen und die
darüber hinaus gewonnene Liquidität für die
energetische Sanierung ihrer Bestände einsetzen. Die
Altschuldenentlastung soll unabhängig von der Leerstandsquote
der Wohnungsunternehmen erfolgen.
Altschulden sind nach dem Altschuldenhilfegesetz ein
willkürliches politisches Konstrukt infolge des
Vereinigungsprozesses, schreibt die Fraktion zur Begründung.
Planwirtschaftliche Verrechnungsinstrumente, welche die
Übernahme von Produkten der DDR-Bauwirtschaft in die
Bestände der kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnraumversorgung regelten, seien 1990 ”quasi über
Nacht“ von DDR- in D-Mark-Schulden zu einem Kurs von 2:1
umgewandelt worden. Der GDB Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen habe 2009 zu der Altschuldenproblematik
festgestellt, dass Wohnungen aus den Altverbindlichkeiten noch mit
einer Restschuld von durchschnittlich 4.000 Euro je Wohnung
belastet seien. Die Altschuldenproblematik daher sei das
Haupthindernis des Stadtumbaus in den neuen Bundesländern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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