Die Koalitionsfraktionen sind der Meinung, dass die Benennung der zusätzlichen Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Mitte der nationalen Parlamente heraus vom Lissabon-Vertrag abweicht und äußern daher ”grundlegende Bedenken“ gegen den spanischen Vorschlag. In ihrem Antrag fordern sie, dass die Bundesregierung den Bundestag gemäß des Gesetzes zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union fortlaufend über die weiteren Beratungen unterrichten solle. Auch solle sie ihre eigene Haltung zu den im Vorschlag der spanischen Regierung enthaltenen Optionen deutlich machen. In den Verhandlungen über die Änderung der Verträge solle die Regierung zudem aufzeigen, dass die von Spanien vorgeschlagene Nachbesetzung der Parlamentsmandate aus der Mitte der nationalen Parlamente ”dem Geist des Direktwahlakts von 1976“ widerspreche.
Außerdem fordern die Koalitionsfraktionen die Regierung dazu auf mitzuteilen, welche schwerwiegenden Gründe es gegebenenfalls notwendig machen, die zusätzlichen Mandate nicht auf Grundlage der letzten Europawahlen oder über allgemeine ad-hoc-Wahlen zu vergeben. Schließlich verlangen die Abgeordneten, dass die Regierung vor der abschließenden Entscheidung im Rat Einvernehmen zur Anpassung des betreffenden Protokolls herstellt. Sie kündigen an, der Bundestag werde seine integrationspolitische Verantwortung wahrnehmen, die Ergebnisse der Regierungskonferenz abschließend beraten und eine Entscheidung treffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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