Berlin: (hib/ELA/BOB) Für
Leiharbeitsverhältnisse soll es strengere gesetzliche
Rahmenbedingungen geben. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem
Antrag (
17/1155). In ihm schlagt sie konkret vor, das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass nach
einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz ”Gleiche
Arbeit-Gleiches Geld“ ohne Ausnahme gelte. Zudem wollen die
Parlamentarier eine Lohnuntergrenze für Leiharbeiter
einführen. Formal solle dies durch die Aufnahme der
Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschehen. Die konzerninterne
Verleihung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften soll nach dem
Willen der SPD begrenzt werden. Zudem müssten
Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmungsrechte
erhalten hinsichtlich der Kontrolle des
”ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeiter“
und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb, fordert
die SPD-Fraktion. Die Befristung eines
Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an
einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) sollten außerhalb der
Probezeit verboten werden, heißt es in dem Antrag.
Seit langem seien Fehlentwicklungen in der Leiharbeit bekannt,
begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß und
verweisen auf das Beispiel der Firma Schlecker. Zwar sei Leiharbeit
grundsätzlich ”ein sinnvolles Instrument“, sie
sollte nicht abgeschafft werden. Doch müsse die Politik dort
einschreiten, wo Missbrauch stattfinde. Der Antrag der SPD-Fraktion
wird am morgigen Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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