Einen Volksentscheid sieht der Entwurf vor, wenn das Parlament nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren entspricht. Der Bundestag könne auch einen Volksentscheid mit der Mehrheit seiner Abgeordneten ”zu einem von ihm behandelten politischen Gegenstand“ beschließen. Die Fraktionen des Bundestages könnten eigene Gesetzesvorlagen zum selben Gegenstand zur Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid braucht dem Entwurf der Linksfraktion zufolge die Mehrheit der Abstimmenden. Ein das Grundgesetz änderndes Gesetz brauche die Zustimmung von mindestens zwei Drittel des abgegebenen gültigen Stimmen. Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten müsse seine Stimme abgegeben haben.
Zu Begründung schreibt Die Linke, trotz der vorhandenen demokratischen Strukturen sei eine starke Politikverdrossenheit und eine daraus folgende geringe Beteiligung an den Bundestagswahlen festzustellen. Eine teilweise von den Problemen der Menschen ”abgehobene Politik“ und eine ”zunehmende Berufsmäßig der Interessenvertretung“ gegenüber der Politik schlössen viele Menschen von der Einflussnahme aus. Damit die Menschen tatsächlich dauerhaft selbstbestimmt und frei Einfluss darauf nehmen könnten, wie die gesellschaftlichen Probleme gelöst und die Chancen verwirklicht würden, bedürfe es weiterer demokratischer Einflussnahme. Diesen Ziel diene die Einführung einer Volksgesetzgebung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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