Die Bundesregierung erwidert darauf, dass die Registrierung der persönlichen Daten der Schutz- und Hilfebedürftigen in der Zuständigkeit des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) eine wichtige Voraussetzung sei, dass es seinem Mandat und Auftrag gerecht werden könne. Nur wenn dem UNHCR Informationen zur individuellen Situation einer Person vorlägen, könne es dieser zielgerichteten Schutz und Hilfe gewähren. Auch könne es nur dann gewährleisten, dass die zur Verfügung gestellten Beiträge ”mit bestmöglicher Effizienz eingesetzt werden und gleichzeitig Missbrauch verhindert wird“.
Die Bundesregierung betont ferner, dass das Projekt 2008 abgeschlossen worden sei. Die Gesamtkosten hätten sich auf 13 Millionen US-Dollar belaufen. Aus dem Bundeshaushalt seien keine Mittel in die Förderung von ”Profile“ geflossen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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