Mit der Gesetzesänderung werden der Stiftungsrat und der wissenschaftliche Beraterkreis der ”Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ vergrößert. Diese war im Dezember 2008 als unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums errichtet worden. Konkret sieht der Entwurf vor, die Mitgliederzahl des Stiftungsrates von 13 auf 21 und die des wissenschaftlichen Beraterkreises von neun auf bis zu 15 zu erweitern. Ebenfalls modifiziert werden soll das Berufungsverfahren für den Stiftungsrat. Dessen Mitglieder sollen künftig durch den Deutschen Bundestag gewählt werden. Bislang waren die Mitglieder von der Bundesregierung ernannt worden. Nach der Neuregelung soll der Bundestag vier Mitglieder, das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur für Medien je ein Mitglied, der Bund der Vertriebenen (BdV) sechs Mitglieder und die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und der Zentralrat der Juden je zwei Mitglieder zur Wahl vorschlagen. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beraterkreises werden durch den Stiftungsrat berufen.
”Zweck der Stiftung ist und bleibt es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik wachzuhalten“, betonte die CDU/CSU-Fraktion. Daran ändere der Gesetzentwurf ebenso wenig wie daran, dass die Stiftung weiter unter staatlicher Obhut verbleibe. ”Es ist eigentlich eine Formalie“, stellte die Fraktion fest. ”Es ist an der Zeit, endlich zur inhaltlichen Arbeit überzugehen“, forderte die FDP-Fraktion. Vor allem in Bezug auf die noch ausstehende Ausstellungskonzeption bestehe Handlungsbedarf.
Die SPD-Fraktion bekräftigte, den Versöhnungsgedanken der Stiftung nach wie vor zu unterstützen. Jedoch habe der ”quälende Streit“ um Erika Steinbach, der BdV-Präsidentin, diesem Zweck geschadet. Die Erhöhung der Sitze für den Bundestag und die Vergrößerung des wissenschaftlichen Beirates bezeichnete die Fraktion als ”Kosmetik“. Sie kritisierte vor allem, dass der Bundestag künftig lediglich über einen ”Gesamtvorschlag“ für die Besetzung des Stiftungsrates abstimmen könne und nicht über einzelne Personen.
Diese Paketlösung kritisierten auch Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Als ”faulen Kompromiss“ bezeichneten die Grünen den Entwurf. Wenn man nur über einen Gesamtvorschlag abstimmen, sich aber nicht mit einzelnen Positionen auseinandersetzen könne, sei dies nicht demokratisch. Außerdem würden nach wie vor wichtige Opfergruppen wie die der Sinti und Roma nicht berücksichtigt. Der Komplexität des Anliegens werde man auf diese Weise nicht gerecht, sagte die Fraktion. Auch die Linke übte heftige Kritik an den Beteiligungsrechten des Bundestages: ”Mit der Tatsache, dass nur einer Paketlösung zugestimmt werden kann, entmachten sie das Parlament.“ Der Bundestag werde so zu einem ”Durchwinkinstrument“ herabgestuft, von einer breiten parlamentarischen Basis könne keine Rede sei, hieß es von Seiten der Linksfraktion.
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