Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll einem geduldeten Ausländer künftig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich ”seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat“. Lebt er zusammen mit minderjährigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft, soll die Aufenthaltserlaubnis der Vorlage zufolge nach drei Jahren erteilt werden; besonders schutzbedürftige Personen wie unbegleitete Minderjährige sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach zwei Jahren erhalten.
Auch soll die Aufenthaltserlaubnis laut Grünen-Antrag zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Weiter heißt es in der Vorlage, das Kriterium der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts dürfe ”keine unüberwindbare Hürde“ darstellen: ”Ernsthafte Bemühungen, den Lebensunterhalt überwiegend zu sichern, müssen ausreichend sein“. Bei Personen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung oder wegen Kinderbetreuung von diesen ”ernsthaften Bemühungen“ abgehalten waren, sei auf das Kriterium der Lebensunterhaltssicherung zu verzichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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