Nach den Änderungen würde der Grundbetrag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 521 auf 597 Euro steigen. Der Grundfreibetrag vom Einkommen verheirateter Elternteile würde von 1.555 Euro auf 1.605 Euro steigen. Die Mehrausgaben für Bafög würden sich laut Entwurf für das Jahr 2010 auf etwa 69 Millionen Euro und für das Jahr 2011 auf etwa 373 Millionen Euro summieren.
Das Gesetz würde auch weitere Veränderungen mit sich bringen: So sollen beispielsweise die Sozialpauschalen, mit denen die Sozialversicherungskosten berücksichtigt werden, an aktuelle Beitragssätze angepasst werden. Zum Leistungsnachweis sollen zukünftig auch die beim Bachelor-Studium üblichen ECTS-Punkte verwendet werden können.
Falls man das Studienfach zum ersten Mal ”aus wichtigem Grund“ wechselt, soll man auch danach Bafög für die komplette Regelstudienzeit des neuen Faches beziehen können. Die Wohnpauschale für junge Menschen, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, steigt laut Entwurf von 146 auf 224 Euro, dafür entfällt der bisherige Wohnzuschlag von 72 Euro, der bei besonders hohen Wohnkosten individuell beantragt werden musste.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch das geplante nationale Stipendienprogramm, für das die Koalitionsfraktionen ebenfalls einen Gesetzentwurf vorgelegt haben ( 17/1552): So sollen künftig Stipendien bis zu einer höhen von 300 Euro im Monat nicht auf das Bafög angerechnet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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