Berlin: (hib/HLE/BOB) Inhaber einer
Fahrerlaubnis der Klasse A 1 sollen in Zukunft unter erleichterten
Bedingungen eine Fahrerlaubnis der Klasse A 2 erwerben können.
Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem
gemeinsamen Antrag (
17/1574). Die Notwendigkeit einer theoretischen
Prüfung solle wegfallen. Erforderlich für den Erwerb der
Fahrerlaubnis der Klasse A 2 sollten nur eine Einweisung und eine
praktische Prüfung sein. Als weitere Voraussetzung werde der
mindestens zwei Jahre durchgehende Besitz einer Fahrerlaubnis der
Klasse A 1 genannt. Eine entsprechende Regelung sollte für den
Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A gelten, wenn mindestens
zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klasse A 2 vorlag. Da in
diesen Fällen die Kenntnisse zum Führen eines Kraftrades
schon unter Beweis gestellt worden seien und Fahrpraxis
vorausgesetzt werden könne, seien eine Einführung und
eine praktische Prüfung als Bedingung für die Erteilung
einer Fahrerlaubnis der Klasse A 2 ausreichend.
Auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren
Klasse 3 verlangen CDU/CSU- und FDP-Fraktion Änderungen.
Fahrerlaubnisse der Klasse 3, die vor dem 1. April 1980 erworben
worden seien, umfassten eine Erlaubnis zum Führen von
Leichtkrafträdern, die der heutigen Klasse A 1 entspreche.
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A 2 sollten ein
Zukunft eine praktische Prüfung und die Abfrage theoretischer
zweiradspezifischer Kenntnisse ausreichen. Dass die Fahrer mit
einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 trotz ihrer oft langjährigen
Erfahrung mit Zweirad-Neulingen gleichgestellt würden,
bezeichnen Unions- und FDP-Fraktion als ”nicht
sachgerecht“
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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