Berlin: (hib/HLE/ELA) Das Bundesfinanzministerium soll für Kredite eines europäischen Stabilisierungsmechanismus Gewährleistungen bis zu 123 Milliarden Euro übernehmen. In einem von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten ”Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ( 17/1685) heißt es, diese Gewährleistungen könnten übernommen werden, ”sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen“. Bei ”unvorhergesehenen oder unabweisbaren Bedarf“ könne die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistungen sei aber, dass der betroffene Mitgliedstaat mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank ein wirtschafts- und finanzpolitisches Programm vereinbart habe.
In der Begründung des Gesetzentwurfs schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP, die Situation der öffentlichen Haushalte in den EU-Mitgliedstaaten habe sich im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich verschlechtert. Die jüngste Verschärfung der Krise habe zu einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen in einigen Mitgliedstaaten geführt, die sich nicht mehr durch Fundamentaldaten erklären lasse. ”Eine weitere Eskalation der Lage würde nicht nur die Zahlungsfähigkeit dieser Staaten gefährden, sondern eine ernste Gefahr für die Finanzstabilität der Währungsunion insgesamt nach sich ziehen“, heißt es in dem Entwurf.
Von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedrohte Mitgliedstaaten sollen daher unter bestimmten Bedingungen finanziellen Beistand der Europäischen Kommission erhalten können. Von der EU könne es zunächst ein maximales Kreditvolumen von 60 Milliarden Euro geben. Wenn nach Ausschöpfung dieses Instruments einer weiteren Eskalation auf den Finanzmärkten durch zusätzliche Maßnahmen entgegengetreten werden müsse, solle eine Zweckgesellschaft gegründet werden. Diese Zweckgesellschaft solle sich über den Kapitalmarkt refinanzieren und mit Krediten bis zu 440 Milliarden Euro die drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaten abwenden. Für die Bundesrepublik Deutschland ergebe sich nach ihrem Anteil am EZB-Kapitalschlüssel ein Anteil von rund 28 Prozent. Das entspreche einem ”maximalen Garantievolumen“ von 123 Milliarden Euro. Zusätzlich werde erwartet, dass sich der Internationale Währungsfonds mit mindestens der Hälfte der von europäischer Seite aufgebrachten Mittel an etwaigen Finanzierungsmaßnahmen beteilige.
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