Berlin: (hib/AW/ELA) Opfer des Luftangriffs bei Kundus am 4. September 2009 oder deren Hinterbliebene können keine Entschädigungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem humanitären Völkerrecht oder dem deutschen Staatshaftungsrecht geltend machen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/1523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1264) mit. Es sei aber die Absicht der Bundesregierung, bedürftigen Menschen in der Region auf freiwilliger Basis ”schnell und unbürokratisch“ zu helfen. Als Sofortmaßnahme habe Deutschland bereits Anfang des Jahres den Bedürftigen eine Winterhilfe in Form von Nahrungsmitteln und wärmenden Decken zur Verfügung gestellt. Zudem will die Bundesregierung den Bedürftigen durch ”bedarfsgerechte Maßnahmen“, die mit den afghanischen Autoritäten der Provinz und der Dörfer abzustimmen seien, ”nachhaltig helfen“. Derzeit erlaube die Sicherheitslage im Raum Kundus jedoch keine mittel- bis langfristigen Hilfsprojekte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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