Berlin: (hib/KTK/LEU) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP sind optimistisch, dass eine Entfristung von 3.200 Stellen von Arbeitsvermittlern bei der Bundesagentur für Arbeit möglich ist. Das wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochmittag deutlich. Die Entfristung ist Teil eines Kompromisses zwischen den Koalitionsfraktionen und der SPD zur Reform der Jobcenter. Die geplante Grundgesetzänderung muss in Bundestag und Bundesrat mit zwei Drittel der Stimmen verabschiedet werden.
Nötig geworden war die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht die Organisation der Jobcenter am 20. Dezember 2007 als nicht verfassungsgemäß beurteilt hatte. Sie muss bis Ende 2010 geändert werden. Die gemeinsamen Entwürfe der Koalitionsfraktionen und der SPD für ein ”Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ( 17/1555) und für ein ”Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ ( 17/1554) wurden im Ausschuss beraten. Eine Expertenanhörung wurde für den 7. Juni beschlossen.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages die Haushaltssperre für die Entfristung der 3.200 Arbeitsvermittler-Stellen bald aufheben würde. Außerdem begrüßte die Fraktion die Möglichkeit, verstärkt sogenannte ”Optionskommunen“ einzurichten. In den Optionskommunen werden sogenannte Hartz-IV-Empfänger nicht gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen, sondern alleine von den Kommunen betreut. Die Zahl der Optionskommunen soll mit der Reform von maximal 69 auf maximal 110 steigen.
Die SPD begrüßte den Kompromiss und plädierte für eine intensivere Betreuung von Arbeitslosen. Wenn ein Arbeitsvermittler für maximal 70 Arbeitssuchende zuständig sei, könnten ”exzellente Vermittlungsergebnisse“ erzielt werden, zeigten sich die Sozialdemokraten überzeugt. Trotz der angespannten Haushaltslage sollte man dieses Ziel anstreben, da ein Großteil der zusätzlichen Kosten durch die höhere Beschäftigung ausgeglichen werde.
Auch die FDP zeigte sich überzeugt, dass eine Lösung bei der Frage der Entfristung der 3.200 Arbeitsvermittler-Stellen möglich sei. Die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen in der entsprechenden Verhandlungsgruppe sei konstruktiv. Die Liberalen begrüßten, dass durch die Reform die Entscheidungsbefugnisse der Jobcenter gestärkt würden. Es gehe jedoch nicht darum, für die Arbeitsvermittlung insgesamt mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Die Linksfraktion lehnte die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen ab. Arbeitslosigkeit sei ein ”nationales Problem“, das nicht ”kommunalisiert“ werden dürfe. Die Fraktion beklagte, dass bei der Bundesagentur für Arbeit mehr als jede vierte Stelle, insgesamt 23.000 Stellen, befristet seien und bis 2011 ausliefen. Dadurch geriete die Arbeitsvermittlung in ”schwieriges Fahrwasser“.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt die Begrenzung der Zahl der Optionskommunen auf maximal 110 für willkürlich und bezeichnete sie als ”politische Gesichtswahrung“. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Optionskommunen bei der Vermittlung von Arbeitslosen nicht schlechter abschnitten als andere Träger.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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