Berlin: (hib/JOH/KTK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für die Schaffung einer Europäischen Bürgerinitiative ein und fordert die Bundesregierung auf, das im EU-Reformvertrag von Lissabon neu geschaffene Instrument ”verbindlich, nutzerfreundlich und unbürokratisch“ zu gestalten. Zugleich müssten aber auch höchste Datenschutzstandards gewahrt bleiben und das europäische Interesse für ein vorgebrachtes Anliegen deutlich werden, schreiben die Grünen in einem Antrag ( 17/1781), der am Donnerstag erstmals im Bundestagsplenum beraten wird. Darin drängen die Abgeordneten auch darauf, dass das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ”in seiner voller Ausgestaltung schnellstmöglich von den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern angewendet werden kann“.
Darüber hinaus verlangt die Fraktion unter anderem, dass die Europäische Kommission ein verbindliches Verfahren für den Umgang mit Bürgerinitiativen festlegt. So solle etwa ein System zur Online-Mitzeichnung geschaffen werden. Außerdem sollten den Organisatoren umfassende Rechte zugesprochen werden, zum Beispiel ein Widerspruchsrecht gegen das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung sowie das Recht auf Überprüfung des Ergebnisses durch den Europäischen Gerichtshof. Das einheitliche Mindestalter für die Beteiligung an einer Bürgerinitiative wollen die Grünen auf 16 Jahre festlegen, auch eine freie Sammlung von Unterstützungsbekundungen soll möglich sein.
Die nach Artikel 11 Absatz 4 des EU-Vertrages benötigten eine Million Unterschriften sollten nach Auffassung der Grünen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten stammen, das Quorum für die Mindestzahl an Unterstützungsbekundungen pro Mitgliedsland je nach Größe des Landes zwischen 0,05 Prozent und 0,2 Prozent der Bevölkerungszahl gestaffelt sein.
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