Entwürfe für neue oder Änderungen an bestehenden Bundesgesetzen können auf drei Wegen ins Parlament gelangen: über die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages. Liegen ein Gesetzentwurf und eventuelle Stellungnahmen der Regierung und des Bundesrates dazu im Bundestag vor, beginnt mit der Ersten Lesung im Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag und seine Ausschüsse beraten das Vorhaben und erarbeiten bei Bedarf Änderungen, bis nach der Dritten Lesung darüber abgestimmt werden kann.