Laut § 45 BWO soll er ca. 12 * 17,6 cm groß und rot sein.
In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Wahlumschlag (in dem der Stimmzettel liegt) gesteckt. Dann wird er per Post rechtzeitigt abgeschickt.
Wenn man den Wahlbriefumschlag benutzt, dann muss man kein Porto drauf kleben.