Die nächsten Anhörungen werden stattfinden
am 28. Juni 2010 zum Thema "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz" und
am 28. Juni 2010 zum Thema "Gesetzentwurf der SPD-Fraktion "Erweiterung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmer (Schutz vor Kündigungen wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schaden)" und zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. "Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten""
Hinweis:
Zu unseren öffentlichen Anhörungen heißen wir Zuhörerinnen und Zuhörer gern willkommen.
Um einen reibungslosen Einlass an der Pforte zu gewährleisten, geben Sie uns bitte einige Tage vor der Anhörung Ihre folgenden Daten per E-Mail an arbeitundsoziales@bundestag.de bekannt:
- Vor- und Zuname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Personalausweis-/oder Reisepassnummer.