In einer Schachtel Zigaretten müssen künftig mindestens 19 statt bisher 17 Stück enthalten sein. Diese im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/12257, 16/12675) enthaltene Regelung beschloss der Bundestag mit Stimmen aller Fraktionen am 7. Mai. Außerdem wird für Zigarettentabak ein Mindestinhalt von 30 Gramm pro Packung neu eingeführt.
In einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages am 6. Mai hatte die Unionsfraktion eingeräumt, dass damit der Preis pro Schachtel Zigaretten auf über vier Euro steigen könne. Aber die Tabakwirtschaft habe ohnehin Preiserhöhungen auch unabhängig von der Packungsgröße angekündigt. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass mit dem Gesetz stark auf die Wünsche von Handel und Industrie eingegangen worden sei. Für die FDP-Fraktion stellte sich die Frage, warum der Mindestinhalt ausgerechnet bei 19 Stück liegen müsse. Diese Festlegung war nach Angaben der Bundesregierung der einstimmige Wunsch von Industrie und Handel. Unions- und SPD-Fraktion sprachen sich dafür aus, dass der Bundestag auch in Zukunft über die Packungsgröße bei Zigaretten befindet. Damit wurde ein Vorschlag des Finanzministeriums zurückgewiesen, den Mindestinhalt statt per Gesetz durch eine Rechtsverordnung zu regeln.
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigten sich mit anderen Regelungen des Gesetzentwurfs. Sie fragten nach Details zur thermischen Verwertung von Ölabfällen, die steuerbefreit erfolgen soll. Nach Angaben der Regierung war die Steuerbefreiung bisher an anderer Stelle geregelt und wird jetzt in das Verbrauchsteuergesetz aufgenommen.