Alle wollen kürzer Planungszeiten. Trotzdem lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 6. Mai einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/11750), mit dem lange Planungszeiten verhindert werden sollten, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.
Die FDP-Fraktion forderte im Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die 2006 in dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren geregelte erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wieder aufzuheben.
Vom Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2006 bis März 2008 seien 30 Klagen als Hauptsacheverfahren sowie 15 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen. Davon hätten bis März 2008 vier Verfahren zum Abschluss gebracht werden können. Die mit der Exklusivzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bezweckte Beschleunigungswirkung verkehre sich in ihr Gegenteil. Die erstinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts begegne auch verfassungsrechtlichen Bedenken, so die Antragsteller.
Grundsätzlich sprachen sich alle Fraktionen für kurze Planungszeiten aus. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung jedoch damit, dass es bereits ein entsprechendes Gesetz mit 85 Projekten gebe. Außerdem seien in den Konjunkturpakten I und II nur Maßnahmen enthalten, für die bereits Baurecht bestehe. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass die Regierung aus den Erfahrungen nichts gelernt habe. Deshalb sei der Antrag richtig. Für die Linksfraktion greift der FDP-Antrag zwar zu kurz, trotzdem sei er tendenziell richtig.