Das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für ein Kind beträgt ab 2010 3.864 Euro jährlich. Dies geht aus dem Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung ( 16/11065) hervor. Für Alleinstehende wird dieses sächliche Existenzminimum mit 7.656 Euro angegeben und für Ehepaare mit 12.996 Euro. Daraus ergibt sich nach Angaben der Regierung ein steuerlicher Jahresfreibetrag von 3.648 Euro für Kinder, von 7.656 Euro für Alleinstehende und von 15.329 Euro für Ehepaare.
In dem sächlichen Existenzminimum sind auch die Kosten für Unterkunft und Heizung angegeben. Für Kinder werden die jährlichen Unterkunftskosten mit 840 Euro und die Heizkosten mit 204 Euro angegeben. Neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes in Höhe von 3.648 Euro gibt es noch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, so dass die Summe der steuerlichen Freibeträge 5.808 Euro im Jahr beträgt. Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs werde die Steuerfreiheit entweder durch die Freibeträge oder durch das als Steuervergütung gezahlte Kindergeld erreicht, schreibt die Regierung.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben wird auch den Versorgungsbedarf für den Krankheits- und Pflegefall als weitere Komponente des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs steuerlich berücksichtigt, so die Regierung.