FRAKTIONEN
Finanzausgleich und Solidarpakt laufen 2019 aus. Brauchen wir deshalb eine dritte Reformkommission?
In der Unionsfraktion im Bundestag ist eine Föderalismuskommission III derzeit kein Thema. Ein Großteil der anstehenden Herausforderungen könne auch außerhalb einer möglichen Föderalismuskommission III gelöst werden, heißt es. "Falls Fragen anstehen, die das Bund-Länder-Finanzverhältnis betreffen, sollte zunächst geprüft werden, ob nicht das bestehende Gesetzgebungsverfahren einschließlich der Beratungen in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen der geeignete Weg ist", so ein Sprecher. Erst wenn die Unionsfraktion dann zu dem Ergebnis komme, dass einzelne Fragen nicht auf diesem Weg geklärt werden könnten, werde über die Einsetzung einer Föderalismuskommission III zu entscheiden sein.
Auch der 2019 auslaufende Länderfinanzausgleich müsse nicht zwingend im Rahmen einer solchen Kommission verhandelt werden. Als Leiter der Föderalismuskommission II hatten Günther Oettinger (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und Peter Struck, damals Chef der SPD-Bundestagsfraktion, die bestehenden Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und den Solidarpakt für die neuen Länder im Wesentlichen bestätigt, aber die Schuldenbremse neu beschlossen. "Wir sehen keinen Grund, diese Regelung in Frage zu stellen", heißt es nun in der Union. "Wir setzen darauf, dass die Schuldenbremse die langfristige Bewältigung der Krisenlasten ermöglicht."
Die Arbeit der Föderalismuskommission II war noch nicht beendet, da verkündete der damalige Chef der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck, Deutschland brauche auch noch eine Föderalismuskommission III. "Ein Problem unseres Landes ist die Aufsplitterung in 16 Bundesländer," sagte der SPD-Politiker. Was Struck in der Föderalismuskommission II nicht gelang, weil auch kaum jemand ernsthaft an das heikle Thema gehen wollte, könnten in den nächsten Jahren nachfolgende Politikergenerationen richten: die Zahl der Länder reduzieren, um Entscheidungen zu erleichtern.
Auch Strucks Parteifreund Fritz Rudolf Körper (SPD), Mitglied des Bundestages und einst Mitglied der Föderalismuskommission II, sieht Änderungsbedarf, um die Effizienz der übergreifenden Strukturen zu stärken. Zustimmungen des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren sollten vereinfacht werden, einfache statt absolute Mehrheiten ausreichend sein. Nur noch "Ja"- oder "Nein"-Stimmen sollten zählen.
Derzeit wirken Enthaltungen im Bundesrat wie Nein-Stimmen, was die Mehrheitsfindung für Gesetzesvorhaben erheblich erschwert. Für die Zustimmung der Länderkammer ist immer eine Mehrheit von mindestens 36 der 72 Stimmen notwendig.
"Wir befürworten eine Lockerung des Kooperationsverbotes", fährt Körper fort. Nur mehr Kooperation, weniger Konkurrenz staatlicher Ebenen könnten die großen Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen, Finanzmarktkrise und auch Bildungsfragen effizient bewältigen. "Voraussetzung für eine FöKo III noch in dieser Legislaturperiode wäre, dass alle Beteiligten die Notwendigkeit dafür sehen", sagt Körper.
Für eine mögliche dritte Reformstufe mahnt der Vize-FDP-Fraktionsvorsitzende Carl-Ludwig Thiele eine "Paketlösung" an, die "die Finanzverfassung generationsgerecht und zukunftsfest ausgestaltet". So bedürfe die von der Föderalismuskommission II entwickelte Schuldenbremse einer Kompensation durch mehr Finanzautonomie.
Thiele kritisiert, dass der Finanzausgleich die Armut finanzschwacher Länder zementiere. Derzeit zahlen noch drei Länder in den Finanzausgleich ein, die anderen sind Nehmerländer oder gar nicht betroffen. "Er veranlasst sowohl Geber- als auch Nehmerländer, die eigene Steuerkraft zu schonen." Statt dessen solle eine Niedrigsteuer-Politik gezielt Wachstum stärken. Auch über Fusionen kleiner oder finanzschwacher Länder müsse nachgedacht werden. Durch Einsparungen könnten fusionierten Ländern größere Summen für Zukunftsinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.
Am 5. März 2009, dem Tag der letzten Sitzung der Föderalismus-Kommission II, schrieb Bodo Ramelow, der damals stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag war und von seiner Fraktion in die Föderalismus-Kommission entsandt worden war, in sein Online-Tagebuch: "Auf dem Weg zur Föderalismuskommission III."
Ramelow kritisierte die Schuldenbremse und andere "schlecht oder gar nicht geklärte" Angelegenheiten. Heute äußert sich die Linksfraktion im 17. Bundestag zum Vorschlag einer Föderalismuskommission III zurückhaltener: "Die Schuldenbremse ist bereits in der Föderalismuskommission II geregelt worden. Der Länderfinanzausgleich ist gesetzlich geregelt bis 2019. Insofern erübrigt sich hierzu eine Föderalismuskommission III." Die Beschlüsse der Föderalismuskommissionen I und II stehen aber weiter in der Kritik: So sei etwa das Kooperationsverbot im Bildungsbereich eine "Fehlentwicklung", kritisiert die Linksfraktion.
Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind zentrale Punkte des Handlungsauftrags der Föderalismuskommsission II nicht erfüllt. Daher fordert die Fraktion schnellstmöglich eine Neujustierung der Beschlüsse. "Ob hierfür die Größe und Behäbigkeit einer Föderalismuskommission III das richtige Mittel ist, bleibt aber fraglich", heißt es aus dere Fraktion.
Besonders hinderlich seien nach wie vor "die unzulänglichen Strukturen" der Bildungs- und Forschungspolitik, kritisiert die Grünen-Fraktion weiter. "Das Kooperationsverbot des Bundes mit Ländern beziehungsweise Kommunen muss aufgehoben werden." Auch die Schuldenbremse erfordere Korrekturen. Sie lasse die Wertung der Ausgaben unberücksichtigt und gelte für den Bund erst ab 2016 zwingend. Ferner müssten Länder und Kommunen mit überdurchschnittlichen Zinslasten deutlich höhere Konsolidierungshilfen erhalten, fordern die Grünen.