Nachdem der Finanzausschuss den
Gesetzentwurf in seinen Einzelheiten ein erstes Mal diskutiert hat,
beschließt er eine öffentliche Anhörung mit
Sachverständigen.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2006/betreuung/betr20206.html
Stand: 16.09.2008