Mit der Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels und den Auswirkungen auf die Verbraucher setzt sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 5. Juli 2010, auseinander. Sieben Sachverständige werden dazu ab 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses Stellung nehmen.
Die Abgeordneten wollen von den Sachverständigen unter anderem wissen, welche Faktoren die Angebots- und Nachfragemacht bestimmen und wie die Bedeutung alternativer Absatzkanäle bei wichtigen Produktgruppen eingeschätzt wird.
Auch zu den Auswirkungen einer Angebots- und Nachfragemacht für Verbraucher und Landwirte sollen sich die Experten äußern. Zum Beispiel sollen sie das Preisniveau im Lebensmittelsektor in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten beurteilen.
Gefragt wird ferner, inwieweit der Missbrauch der Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels von Behörden kontrolliert wird und ob es Beispiele für einen fairen Interessenausgleich zwischen Landwirten, Handel und Verbrauchern gibt.
Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten für Änderungen bestehen und welche Konsequenzen diese für Verbraucher und für die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland hätten.
Zeit: Montag, 5. Juli 2010, 14.00 Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: elv-ausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.