Berlin: (hib/CHE) Die Koalitionsfraktionen wollen die Entschädigung contergangeschädigter Menschen auf eine zukunftsfähige Basis stellen und haben zu diesem Zweck eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ( 16/12413) vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass die Grünenthal GmbH 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung einbringt und zusätzlich weitere Mittel in gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung an die Betroffenen ausgezahlt werden. Insgesamt also 100 Millionen Euro sollen künftig, zusätzlich zu den jetzigen Leistungen, als jährliche Sonderzahlungen ausgeschüttet werden. Aus den Erträgen des restlichen Stiftungsvermögens sollen nur noch Projekte gefördert werden, die ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Dafür ist eine Änderung des Stiftungszwecks nötig, denn bisher bezog sich die Projektförderung generell auf behinderte Menschen.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Strukturen der Conterganstiftung zu straffen, weshalb künftig der Bund die finanziellen Mittel für alle Verwaltungskosten der Stiftung aufbringen soll. Ferner ist geplant, den Stiftungsrat aufgrund der Änderung des Stiftungszwecks auf maximal sieben Mitglieder zu verkleinern.
Neu ist auch, dass die bisher von der Ausschlussfrist betroffenen contergangeschädigten Menschen künftig Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz geltend machen können. Bis Ende 2010 haben die Betroffenen Zeit, ihre Ansprüche bei der Stiftung anzumelden. Ferner soll auf ausdrücklichen Wunsch der leistungsberechtigten Personen eine automatisierte Anpassung der monatlichen Leistungen an die gesetzlichen Renten erfolgen.
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