Berlin: (hib/MIK/HIL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums ( 17/2068) vorgelegt. Damit soll das Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und den Nachbarländern des westlichen Balkans (Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo) sowie mit Island und Norwegen in nationales Recht umgesetzt werden.
Es sei das erste ”umfassende Luftverkehrsabkommen“ dieser Art und folge den zwischen der EG und den Drittstaaten dieses Übereinkommens bereits unterzeichneten horizontalen Abkommen, schreibt die Regierung. Ziel des Übereinkommens sei es, auf der Grundlage eines freien Marktzugangs, der Niederlassungsfreiheit, gleicher Wettbewerbsbedingungen und gemeinsamer Rechtsvorschriften einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum zu schaffen. Die Schaffung eines solchen einheitlichen Luftverkehrsmarktes, der mit 36 Ländern mehr als 500 Millionen Menschen umfassen solle, eröffne einerseits neue Marktchancen für die Luftverkehrsindustrie und ermögliche andererseits einen umfassenden Sicherheitsstandard und mehr Wettbewerb zugunsten der Verbraucher.
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