Berlin: (hib/AST/JOH) Die Bundesregierung soll Rechtssicherheit für die Substanzanalyse von Drogen schaffen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2050) in einem Antrag. So solle die Substanzanalyse als ”Instrument der Schadensanalyse“ in Verbindung mit einem wissenschaftlich begleiteten und multizentrischen Modellprojekt geprüft werden. Somit könne man die bestehenden Annahmen der Maßnahme überprüfen und Informationen über die Wirkung, geeignete Akteure und die Voraussetzungen erhalten.
Die Substanzanalyse sei eine Maßnahme der Drogenhilfe und diene der Abwendung vermeidbarer gesundheitlicher Schäden durch die Überprüfung psychoaktiver Substanzen (Drugchecking), schreiben die Abgeordneten. Wissenschaftlich sei sie als ”effektives Instrument“ angesehen. Durch eine genaue Kenntnis der Dosierung und der Zusammensetzung der psychoaktiven Substanz werde Konsumenten das ”Gefahrenpotential vergegenwärtigt“ und ihnen eine ”subjektive Risikoabschätzung“ ermöglicht. Obwohl es in Nachbarländern bereits vergleichbare Programme gebe und dies von der EU unterstützt werde, sei 1996 ein Antrag in Deutschland wegen fehlender politischer Unterstützung abgelehnt worden, erinnern die Grünen. Die Einführung der Substanzanalyse sei jedoch nur möglich, wenn aktive Hilfe bei Drogenkonsum gesetzlich rechtmäßig werde und diese und andere Maßnahmen in ein ”umfassendes Konzept der Suchtprävention“ eingebaut werden, betonen die Abgeordneten.
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