Pressemeldung -
11.05.2005
Beratung des Vertrags über eine
Verfassung für Europa im Petitionsausschuss
Einstimmig hat sich der Petitionsausschuss mitberatend in seiner
Sitzung am Mittwoch, dem 11. Mai 2005, für die Annahme des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu dem Vertrag über eine
Verfassung für Europa ausgesprochen. Das Vertragsgesetz soll
die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen schaffen,
den Vertrag, die Protokolle und die Schlussakte
einschließlich der Erklärungen in Kraft treten zu lassen
und bildet insofern den Kern der Ratifikation durch die
Bundesrepublik Deutschland.
"Vertreter aller Fraktionen erkannten übereinstimmend an, dass
der Vertrag über eine Verfassung für Europa insgesamt
einen guten Kompromiss und eine sichtbare Verbesserung der
bestehenden Verträge zur Europäischen Union darstellt,"
sagte der Ausschussvorsitzende, Dr. Karlheinz Guttmacher, im
Anschluss an die Sitzung und hob positiv den verbesserten
Grundrechtsschutz aufgrund der Rechtsverbindlichkeit der
europäischen Grundrechtscharta hervor.
Guttmacher führte weiter aus: "Gleichwohl haben wir in unserer
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht, dass aus
unserer Sicht einige Mängel in Bezug auf die Verankerung des
Petitionsrechts in der EU-Verfassung festzustellen sind. Wir
hätten uns gewünscht, dass den Bürgern ein Hinweis
gegeben wird, was mit dem Petitionsrecht wirklich bewirkt werden
kann. Nicht nur Unionsbürger sondern jedermann hätte das
Recht erhalten sollen, eine Petition beim Europäischen
Parlament einzulegen. Bitten zur Rechtsetzung sollten
ausdrücklich Inhalt des Petitionsrechts auf europäischer
Ebene sein und eine Pflicht nominiert werden, einen
Petitionsausschuss auf europäischer Ebene zu bestellen, dem
die Beratung der Bitten und Beschwerden obliegt und der über
angemessene Befugnisse gegenüber der Exekutive verfügt,
wie es sich in der Bundesrepublik Deutschland bewährt
hat."
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