Die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs begann mit dem Wahltag und endete gemäß § 2 Absatz 4 WPrüfG zwei Monate nach dem Wahltag mit Ablauf des 27. November 2009.
Gegen die Bundestagswahl wurden insgesamt 162 Einsprüche eingelegt.
Themen sind unter anderem die Feststellung der Parteieigenschaft, die Nichtzulassung von Landeslisten, die Briefwahl und Identitätskontrollen im Wahllokal.