Gesundheit
Ein Gesetzentwurf der Regierung steht immer noch aus. Die Opposition drängelt.
Die Opposition macht Druck für ein Gesetz zur gesundheitlichen Prävention. Vertreter von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen warfen der Großen Koalition am 14. Dezember im Plenum vor, aufgrund interner Streitigkeiten bislang keinen Gesetzentwurf zustande gebracht zu haben. Am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ließen die kleinen Fraktionen kaum ein gutes Haar. Die Grünen und Die Linke legten eigene Vorstellungen für ein Präventionsgesetz vor. Der Bundestag überwies die Anträge ( 16/7471 , 16/7284 ) in den Gesundheitsausschuss.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollte ursprünglich eine Bundesstiftung etablieren, die bundesweite Präventionsziele formulieren und das Bewusstsein in der Bevölkerung für Bewegung und gute Ernährung schaffen sollte. Die Aufgabe soll nach dem Referentenentwurf nun ein Nationaler Präventionsrat übernehmen. Geplant sind auch Präventionsräte auf Landesebene, die Millionenbeträge von den Sozialversicherungen für ihre Projekte erhalten sollen. Aber das ist in der Großen Koalition bislang ohne Mehrheit.
Die Linke fordert nun in ihrem Antrag, eine Koordinierungs- und Entscheidungsstelle zu schaffen, die organisatorisch an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angebunden wird und über eigene finanzielle Mittel im Rahmen eines Fonds verfügt. Zum Start seien aus dem Bundeshaushalt in den nächsten vier Jahren jeweils 1 Milliarde Euro an den Fonds zu überweisen. Das Gremium solle unter anderem bundeseinheitliche Präventionsziele festlegen.
Auch die Grünen verlangen ein Entscheidungsgremium auf Bundesebene. In der Startphase des Präventionsgesetzes sollen laut ihrem Antrag jährlich 500 Millionen Euro ausgegeben werden. An der Finanzierung sollen sich Bund, Länder und Kommunen sowie alle Sozialversicherungszweige und die private Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen.