Alles schien schon in Sack und Tüten: Mitte November bekundete der Bundestag nach mehrmonatigem Gerangel der Koalitionspartner seine Absicht, das Arbeitslosengeld I (Alg I) für Ältere zu verlängern. Doch jetzt gibt es um das Thema wieder Streit. Union und SPD konnten sich vergangene Woche nicht darauf verständigen, ihren Gesetzentwurf ( 16/7460 ) noch vor Weihnachten zu verabschieden; die CDU/CSU-Fraktion wollte keinem Eilverfahren zustimmen. Das Parlament überwies die Vorlage daher zusammen mit einem Gesetzentwurf der Linksfraktion ( 16/7459 ) und einem Antrag der FDP-Fraktion ( 16/7003 ) am 14. Dezember zur weiteren Beratung in den Arbeitsausschuss. Der Bundesrat kann nun frühestens in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend darüber befinden. Ob der Nachschlag rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren soll sich die Bezugsdauer des Alg I auf maximal 15 Monate erhöhen. Ab 55 Jahren sind bis zu 18 Monate und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate Alg-I-Bezugszeit vorgesehen.
Auch die - mit dem Regierungsentwurf verbundene - Nachfolgebestimmung zur so genannten 58er-Regelung tritt nun nicht mehr pünktlich zum 1. Januar in Kraft. Jedoch bleibt älteren Langzeitarbeitslosen eine Frühverrentung mit Abschlägen erspart. Das Bundesarbeitsministerium kündigte an, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits Anfang kommenden Jahres nach der neuen Regelung verfahren soll, die eine Zwangsverrentung bis zum 63. Lebensjahr ausschließt. Keine Mehrheit fand in diesem Zusammenhang ein Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/6933 , 16/7200 ).