Der Ostseeraum soll nach dem Willen der Grünen zu einer Modellregion für regionale Kooperationen werden. In einem Antrag ( 16/7286 ), den der Bundestag am 13. Dezember zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat, schreibt die Fraktion, die Ostsee leide unter Überfischung, Einleitungen aus der Landwirtschaft und zunehmendem Schiffsverkehr. Um diese Probleme zu lösen, müsse sich die Bundesregierung für eine Zusammenarbeit aller Anrainerstaaten stark machen. Zugleich lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/7048 ) einen FDP-Antrag ( 16/5251 ) zur Zukunft des Ostseeraums ab. Unter anderem hatten sich die Liberalen für eine allgemeine Meldepflicht der Berufsschifffahrt, für Qualitätsverbesserungen im Tourismus und gegen illegalen Dorschfang eingesetzt.
Das Strahlenschutzvorsorgegesetz ( 16/6232 ) ist am 13. Dezember mit den Stimmen der Koalition und der FDP novelliert worden. Damit soll das bereits bestehende Gesetz, das seit 1986 nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl verabschiedet wurde, an neue Entwicklungen wie zum Beispiel an die Rechtssprechung des Bundeverfassungsgerichts angepasst werden. Zudem werden mit dem Gesetz Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Strahlenschutzvorsorge neu geregelt.
Die Organisation des Bundesausgleichsamtes wird geändert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/7079 ) der Regierung hat der Bundestag am 13. Dezember auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/7514 ) angenommen. Im Wesentlichen wird die Behörde vom Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums übergehen. Die bisherige doppelte Federführung beider Ministerien bei der Ausübung der Dienstaufsicht entfällt, was die Verwaltung entlasten würde. Der Lastenausgleich aufgrund der Kriegsfolgen, für den das Bundesausgleichsamt zuständig ist, befinde sich in seiner Schlussphase, schreibt die Regierung. Die Zahlung von Entschädigungen, Eingliederungshilfen, Renten oder Darlehen bilde heute nicht mehr die Hauptaufgabe der Ausgleichsverwaltung. Ihr Schwerpunkt liege vielmehr darin, Lastenausgleich wegen des Ausgleichs von Vermögensschäden in den neuen Ländern aufgrund von Rückgaben oder Entschädigungen zurückzufordern.
Der Haushaltsausschuss hat am 12. Dezember einstimmig dem Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt. Laut dem Antrag auf Entlastung ( 16/6129 ) des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, betrugen die Ausgaben 102,5 Millionen Euro. Zur Verfügung standen 109,08 Millionen Euro. Die Einnahmen betrugen 636.000 Euro; vorgesehen waren 374.000 Euro.
Dem "gesamtwirtschaftlich unerwünschten" Treiben von Finanzinvestoren ("Hedgefonds") will die Bundesregierung ein Ende setzen. Dabei sollen aber Finanz- und Unternehmenstransaktionen, die zu einer höheren Effizienz führen, nicht beeinträchtigt werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken ( 16/7438 ). Der Bundestag hat ihn am 13. Dezember zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Unter anderem sollen die Stimmrechte aus Aktien und aus vergleichbaren Positionen in anderen Finanz-instrumenten künftig zusammengerechnet werden müssen, damit die Meldungen über Veränderungen wesentlicher Stimmrechtsanteile aussagekräftiger werden. Die Bundesregierung will die für Investoren börsennotierter Unternehmen geltenden Meldepflichten bei Veränderungen wesentlicher Stimmrechtsanteile so erweitern, dass der Markt ab einer bestimmten Anlagegrenze die mit der Beteiligung verfolgten Ziele und die Herkunft der Mittel erfährt. In Fällen, in denen sich ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht auf die Höhe der Beteiligung bezieht, soll der Zeitraum des Stimmrechtsverlusts bei nicht ordnungsgemäßer Meldung um sechs Monate verlängert werden. Schließlich will die Regierung durchsetzen, dass auch die Belegschaften nicht börsennotierter Unternehmen darüber informiert werden müssen, wenn sich die Kontrolle über das Unternehmen ändert.