Abgeordnete üben parlamentarische Kontrolle durch Große und Kleine Anfragen aus
Mit Kleinen oder Großen Anfragen können Bundestagsabgeordnete von der Regierung Auskünfte und Rechenschaft über Sachverhalte verlangen. Sie üben damit eine ihrer parlamentarischen Hauptaufgaben aus - die Kontrolle der Bundesregierung.
Die Regierung durch Anfragen zu kontrollieren, nehmen in der Praxis fast ausschließlich die Oppositionsfraktionen wahr. Allein im Jahr 2006 stellten die derzeitigen Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 20 Große und 887 Kleine Anfragen. Die Fraktionen sind dabei unterschiedlich aktiv. Im vergangenen Jahr hat die Fraktion DIE LINKE. 442 Kleine und 6 Große Anfragen gestellt, die FDP 262 Kleine und 8 Große und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte 182 Kleine und 8 Große Anfragen. Die meisten Kleinen Anfragen betrafen das Innenministerium.
Beispiele für Anfragen
In einer Großen Anfrage ( 16/3209) wollte die FDP-Fraktion wissen, wie viel die Bundesrepublik für die Gesundheit in Entwicklungsländern ausgibt. Die Bundesregierung bezifferte in ihrer Antwort ( 16/5378) die Höhe mit etwa 400 Millionen Euro. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. ( 16/5175) teilte die Bundesregierung mit, wie viele Straftaten mit antisemitischem Hintergrund in einem Quartal verübt wurden ( 16/5366). BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragte in einer Großen Anfrage ( 16/4796), wie die Bundesregierung den Prozess der politischen Einigung und der Verabschiedung einer neuen Verfassung für Bosnien und Herzegowina bewerte. Die Regierung erarbeitet derzeit die schriftliche Antwort.
Kleine Anfrage
Eine Fraktion oder mindestens 5 Prozent aller Abgeordneten haben das Recht, schriftlich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, um Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen beantwortet die Bundesregierung ebenfalls schriftlich. Dem zuständigen Ministerium bleibt für die Antwort ein Zeitraum von 14 Tagen. Sobald die Fragesteller die Antwort in den Händen halten, ist die Anfrage erledigt. Im Parlament werden sie nicht beraten. Sie können aber durch die offiziellen Bundestagsdrucksachen öffentliche Resonanz finden.
Große Anfrage
Große Anfragen sind das stärkste parlamentarische Instrument, um Stellungnahmen der Bundesregierung zu wichtigen politischen Fragen zu erhalten und diese öffentlich zu diskutieren. Wieder können entweder eine Bundestagsfraktion oder 5 Prozent aller Abgeordneten eine Große Anfrage stellen. Der Bundestagspräsident teilt die Anfrage der Bundesregierung mit. Nachdem die Regierung die Große Anfrage schriftlich beantwortet hat - eine offizielle Frist gibt es hier nicht - wird sie im Plenum debattiert. In der Regel geht es bei Großen Anfragen um Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung.
Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung
Die Parlamentarier können auf einem weiteren Wege Fragen an die Regierung stellen. Jeder Abgeordnete hat das Recht, so genannte Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Ein Abgeordneter kann im Monat bis zu zwei Fragen zur mündlichen und bis zur vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung stellen. Die Bundesregierung beantwortet Einzelfragen entweder schriftlich innerhalb einer Woche oder mündlich in der Fragestunde.
Fragestunde
Die Fragestunde findet in der Regel mittwochs stattfindet und dauert höchstens 180 Minuten. Die vorher schriftlich eingereicht Fragen werden vom zuständigen Minister oder einem parlamentarischen Staatssekretär kurz mündlich beantwortet. Berührt eine Frage die aktuelle Tagesordnung der Sitzungswoche, antwortet die Regierung schriftlich. So genannte dringliche Fragen können aufgrund des öffentlichen Interesses kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt und zu Beginn einer Fragestunde aufgerufen werden.