Halbzeit bei der Föderalismuskommission II
Die Föderalismuskommission II zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen tritt im kommenden Jahr in die
entscheidende Phase. Mit einer Klausurtagung über
Verwaltungsfragen Anfang Dezember hat die Kommission die "Phase der
Bestandsaufnahme und der Materialsammlung" abgeschlossen. Eine
Bilanz über neun Monate Föderalismuskommission
II.
Seit März 2007 debattiert die Kommission über das Ziel, den Staat möglichst bald auf eine Neuverschuldungsgrenze von Null zurückzuführen. Diskutiert wird über Instrumente wie eine "Schuldenbremse", die das Haushaltsgleichgewicht dauerhaft absichern und damit das Schuldenniveau stabilisieren soll. Es folgt eine Anhörung zu Finanzthemen mit 18 Sachverständigen. Der Sachverständigenrat fordert eine deutliche Verschärfung der Regeln im Grundgesetz für die Neuverschuldung.
Am 9. Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage der
damaligen Bundestagsopposition von CDU/CSU und FDP gegen den
Bundeshaushalt 2004 mit einer Neuverschuldung von knapp 40
Milliarden Euro ab. Der Kommissionsvorsitzende Oettinger (CDU)
sagte hierzu, das Urteil sei ein klares Gebot an die Politik, die
Neuverschuldungsregeln zügig zu verschärfen, um eine
effektivere Schuldenbegrenzung zu erreichen. Bund und Länder
sollten neu aufgenommene Schulden innerhalb weniger Jahre wieder
tilgen, so Oettinger.
Im September 2007 tagt die Kommission in Berlin. Es herrscht weitgehendes Einvernehmen darüber, Lösungen zu finden um künftig keine neuen Schulden mehr zu machen und Altschulden abzubauen.
Im Oktober 2007 schloss die Föderalismuskommission II ihre Bestandsaufnahme zur Haushalts-, Steuer- und Schuldenpolitik ab. Neben einem Zeitpunkt für die "Netto-Null-Neuverschuldung" und die "solidarische Altschuldentilgung" ging es auch um die Forderung nach Steuerautonomie, die finanzkräftige Länder erheben.
Im November und Dezember 2007 befasste sich das Gremium mit
Fragen zur Verwaltungsmodernisierung. Der Kommissionsvorsitzende
Struck (SPD) will unter anderem durch eine bessere Zusammenarbeit
von Ländern Einsparungen im Verwaltungsbereich erzielen. Dabei
geht es beispielsweise um eine engere Zusammenarbeit im IT-Bereich
sowie um die Abgrenzung von Verwaltungszuständigkeiten, wie
der Steuerverwaltung und der Autobahnverwaltung. Bis Anfang
März sollen in drei Fachdiskussionen Vorschläge für
Lösungsansätze zu den Verwaltungsthemen erarbeitet
werden.
Nun beginnt die entscheidende Phase der Arbeit. In den nächsten Wochen geht es darum, von allen Ländern und dem Bund verbindliche Aussagen zu bekommen, wie und ab wann bei ihnen keine Schulden mehr notwendig sind. Bis Februar 2008 müssen die Länder darlegen, mit welcher Schuldenentwicklung bei ihnen zu rechnen ist. Dabei sei die Bereitschaft aller Beteiligten zu einer "Schuldenbremse" "sehr weitgehend", so Struck.
Die Vorsitzenden wollen bis April 2008 einen Vorschlag zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vorlegen. Bis zum Sommer 2008 soll die Kommission zum Themenkomplex Haushalt und Finanzen sowie zum Bereich Verwaltung mehrheitsfähige Vorschläge in dem Gremium beraten haben. Im Herbst 2008 sollen dann Bundestag und Bundesrat über einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten.