Auszeichnung erstmals im Bundestag verliehen
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung, DGG, hat am Dienstag, dem 24. April 2007, den "Preis für gute Gesetzgebung" erstmals im Bundestag verliehen. Mit dem Preis werden gute Gesetze oder Gesetzentwürfe, besonders gelungene Teile eines Gesetzentwurfs, aber auch eine erfolgreiche Gesetzesfolgenabschätzung gewürdigt. Die Auszeichnung ist mit 5000 Euro dotiert und wird mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Apfelbaum vergeben. Die DGG will mit dem Preis die Qualität gesetzgeberischer Akte fördern.
Die Preisträger
Der 1. Preis geht an die Professoren Martin Henssler und Ulrich Preis für den Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes. Das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen“ wird mit dem 2. Preis ausgezeichnet. Den 3. Preis erhält der "Jenaer Entwurf für eine Reform des parlamentarischen Petitionsrechts in Thüringen" der Studenten der Seminargruppe "Petitionsrecht" der Friedrich-Schiller Universität Jena.
Die Jury
Die diesjährigen Preisträger wurden von einer Jury ausgewählt, der unter anderem Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt und Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, angehörten.