Politische Aufmerksamkeit für Regierungskritik
Am Nachmittag des 11. Oktober 2007 haben die Abgeordneten namentlich einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt, die Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung zum Abschuss eines in Terrorabsicht entführten Flugzeuges zu missbilligen. Der so genannte Missbilligungsantrag ist ein Instrument der Opposition, um politische Aufmerksamkeit zu erregen.
Anders als das Misstrauensvotum ist der Missbilligungsantrag nicht im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erwähnt. Dennoch entfaltet er politische Wirkung: Für die Opposition ist es ein Mittel, die Regierung öffentlichkeitswirksam zu kritisieren. Meist wird verlangt, die Äußerung oder Haltung eines Kabinettmitglieds zu missbilligen. Bisher wurden alle Anträge von den jeweiligen Regierungsmehrheiten abgelehnt. Nur ein SPD-Antrag über das „Vertrauensfrage-Ersuchen“ an den Bundeskanzler Ludwig Erhard wurde am 8. November 1966 mehrheitlich angenommen. Damals waren vier Bundesminister der FDP sowie deren Fraktion aus der Regierungskoalition ausgetreten. Bis zur Bildung der Großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU/CSU) und Willy Brandt (SPD) einen Monat später bildete das Kabinett Erhard eine Minderheitsregierung.