Erste Lesung des Nichtraucherschutzgesetzes im Parlament
Am Freitag, dem 27. April 2007, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ( 16/5049) in erster Lesung beraten. Das Nichtrauchergesetz sieht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und auf Bahnhöfen vor und soll zum 1. September 2007 in Kraft treten. Rauchen soll nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Verstöße gegen das Rauchverbot würden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Außerdem soll ab 1. Juli 2009 die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Die Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Das Rauchverbot soll auch in Räumen gelten, die nur von einer Person als Arbeits- oder Dienstraum genutzt werden, da diese Diensträume mehr oder weniger regelmäßig auch von anderen Beschäftigten betreten werden.
Rauchverbot im Bundestag
Für die erste Lesung des Gesetzentwurfs war eine einstündige Aussprache vorgesehen. Die Parlamentarier haben auch zwei Anträge von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einen Antrag der FDP-Fraktion zum Nichtraucherschutz beraten. Die Grünen fordern unter anderem, umgehend ein Rauchverbot in die Hausordnung des Bundestages für alle Gebäude aufzunehmen ( 16/4957). Zur Debatte steht auch, das geplante Gesetz über ein Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes auf den Bundestag auszudehnen.
Bundesrat will präzisere Regelung zu
Raucherräumen
In seiner Stellungnahme wünscht sich der Bundesrat unter anderem eine konkrete Formulierung im Gesetzentwurf der Bundesregierung, was die besonders gekennzeichneten Raucherräume betrifft. Es müsse fest geschrieben werden, dass von diesen Räumen keine Gesundheitsgefahren für Dritte ausgehen dürften, verlangt die Länderkammer.